Dieses Schreiben ging seit Herbst 2002 an fast alle Politiker und Kommissionsmitglieder (Rürup-Komm.), die sich für das Thema Generationenvertrag aus dem Fenster gehängt haben.
Vorschlag
zur Rentendebatte
Wiederherstellung der Generationengerechtigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir fordern Sie auf, bei den Diskussionen um die Nachhaltigkeit in der
Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme für mehr Konsequenz und
Gerechtigkeit bei der Einhaltung des Generationenvertrages zu sorgen.
Deutschland ist ein Land, in dem eine zunehmende Anzahl von Menschen Kinder
ablehnt. Das ist nicht allgemeiner Konsens sondern Konflikt. Die menschliche Sterblichkeit
bedingt die Notwendigkeit einer neuen Generation ins Leben zu helfen.
Wie Sie wissen, sind Einschnitte
ins Sozialsystem nicht im Konsens zu haben. Zu weitgehende Rücksichten auf die
zunehmende Masse derer, die sich nur vorstellen können allein für sich zu
sorgen, die es ablehnen Kinder großzuziehen und die sich nun auch noch der
Sorge für die Elterngeneration entledigen wollen, würden Demokratie zum
Selbstausrottungsprinzip verkommen lassen.
Seit Menschengedenken sorgt die arbeitsfähige Generation
für den eigenen Nachwuchs und kümmert sich um ihre Eltern. Auf diesem Prinzip
fußt der Generationenvertrag, unser Rentensystem.
Als es etabliert wurde, war Unfruchtbarkeit in der Regel ein Schicksalsschlag,
weshalb die Betroffenen im Alter an der Altersversorgung beteiligt wurden.
Der medizinische Fortschritt ermöglicht in vielen Fällen
Abhilfe bei Unfruchtbarkeit, sodass die Anzahl unfreiwillig kinderloser Paare
heute geringer ist als damals. (vergleichbares Alter vorausgesetzt)
Die Gruppe der Menschen, die sich bewusst gegen eine neue
Generation entscheidet wächst jedoch, gleichzeitig beanspruchen Kinderlose von
eben dieser Generation Alimentierung im Alter aus dem Generationenvertrag.
Deren eigener Rentenbeitrag ist bereits von ihren Eltern verbraucht worden und
ihr Rentenanspruch ist eigentlich nicht systemgerecht, wurde aber aufgrund der
Geburtenrate in der Zeit der Etablierung des Systems großzügig gewährt.
Die Erziehung eines Kindes kostet bei Inanspruchnahme
beider Elternteile gemäß Düsseldorfer Unterhaltstabelle, abzüglich Kindergeld
oder Freibeträge, gerechnet bis zum 27.Lebensjahr (Studium) wenigstens
200.000,-€ und es sind mindestens 2 Kinder pro Paar notwendig um Leben und
Sterben im Gleichgewicht zu halten.
Kinderlose und Kinderarme (1 Kind) beanspruchen diesen
Betrag für sich und obendrein noch Versorgung durch die Kinder Anderer im
Alter. Es darf doch von ihnen erwartet werden, dass sie den ersparten Betrag
für die eigene Altersversorgung einsetzen.
Da bei Nichtbeteiligung an der Genese einer jungen
Generation Ansprüche an das auf dem Generationenvertrag fußenden Rentensystem
einen Systemmissbrauch darstellen, schlagen wir folgende Lösung zur
Wiederherstellung der Generationengerechtigkeit vor:
Elternpension statt Rente/Beamtenpension.
1.
Grundrente für Alle in knapp
angemessenem Abstand zur Sozialhilfe.
2.
Umwidmung der heutigen Renten-
und Pensionskassen in eine Elternpensionskasse in die, gem. § 91 BSHG, JEDER
leistungsbezogen zahlungsverpflichtet ist, da er selbst unterhaltsverpflichtete
Eltern hatte (auch Beamte und Selbständige).
3.
Aus dieser Kasse wird die
Pension der Elterngeneration auf ca. 70% Prozent des inflationsbereinigten
Lebensdurchschnittsgehalts aufgestockt wenn 2 Kinder erzogen wurden (Regelsatz)
4.
Kinderarme (1 Kind) haben
Anspruch auf den halben Regelbetrag, Kinderreiche (ab 3 Kindern und mehr)
Anspruch auf eine 50%ige Erhöhung je Kind oder alternativ
Lebensarbeitszeitverkürzung.
5.
Kinderlose haben keinen Anspruch
auf Zusatzversorgung aus der Elternpensionskasse da sie selbst keine Eltern
sind, und können bei Bedarf privat vorsorgen um die Grundrente aufzustocken.
Fazit:
Wir fordern lediglich, dem bestehenden System gerechtere
und unmissverständlichere Geltung zu verschaffen, sowie auszuschließen,
dass Eltern über den "Demographischen Faktor" für das generative Verhalten Kinderloser mit zur Verantwortung gezogen werden.
Anmerkungen zu Punkt:
1.
Der Unterschied zur Sozialhilfe
besteht hier darin, dass diese ohne Nachweis der Bedürftigkeit gewährt wird und auf dem Steueranteil Aller zum Aufbringen der nächsten Generation gründet.
2.
Kinder sind gegenüber ihren
Eltern unterhaltspflichtig und umgekehrt, so will es das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB). Nach § 91 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beschränkt sich die
Heranziehung von Angehörigen auf Verwandte ersten Grades, das sind Eltern im
Verhältnis zu ihren Kindern und umgekehrt.
3.
Damit erübrigen sich für diese
Eltern private Vorsorgemodelle wie "Riesterrente", was bedeutet, dass
unmittelbar mehr Geld für Familien zur Verfügung steht. Müttern wird je nach
Anzahl der Kinder ein Erziehungsgehalt angerechnet.
4.
Hier bedeutet der Bezug auf die
Unterhaltspflicht nach § 91 BSHG gerade für Frauen welche viele Kinder
großgezogen haben, eine gesicherte Altersversorgung.
5.
Ungewollte Kinderlosigkeit:
Es geht um nichts als um die Kosten die Kinderlose nicht haben, dabei ist der
Ursache der Kinderlosigkeit völlig ohne Belang. Ungewollte Kinderlosigkeit
gehört zum Lebensrisiko wie andere körperliche Mängel, die die Lebensqualität
beeinflussen und für die niemand von der Gesellschaft entschädigt wird. Für die
Behandlung Unfruchtbarer kommen die Kassen auf, nie war der Behandlungserfolg
so groß wie heute. Rentenansprüche ergeben sich nur aus der Einschränkung der
Arbeitsfähigkeit, bei Kinderlosen ist in der Regel das Gegenteil der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
R.Woldag